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Tölke & Fischer - CleverCard

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100% Inspektion
Firma Audi
Firma VW
Firma Skoda
Firma Volkswagen Nutzfahrzeuge

Vertragsbedingungen „Tölke & Fischer CleverCard”

  1. Um die Vorteile der CleverCard in Anspruch nehmen zu können, muss diese vor Jeder Auftragsannahme dem Kundendienstberater unseres Hauses vorgelegt werden. Eine Inanspruchname während oder nach der Auftragsdurchführung ist nicht mehr möglich.
  2. Die CleverCard gilt für die von Tölke & Fischer vertriebenen Neu- und Gebrauchtwagen der Marken Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi und Skoda.
  3. Die CleverCard gilt auch für Fahrzeuge, die bisher nicht von Tölke & Fischer im Service betreut wurden.
  4. Die CleverCard ist übertragbar, um schneller in die nächst höhere Rabattstufe zu gelangen und den Preisvorteil beanspruchen zu können.
  5. Die CleverCard kostet 9,90 Euro inkl. gestzlicher MwSt. und ist ab Erwerbszeitpunkt sofort gültig. Mit dem Erwerb der CleverCard erkennt der Käufer die vorliegenden Vertragsbedingungen sowie die Kfz-Reparaturbedingungen des jeweils neuesten Standes, die in den Geschäftsräumen der Fa. Tölke & Fischer ausgehängt sind, an.
  6. Die Vorteilspreise der CleverCard gelten für den Arbeitskostenanteil der Inspektion, die nach Herstellervorgaben durchzuführen ist. Die Vorteilspreise gelten nicht für Material und Zusatzarbeiten sowie für Arbeiten die laut Wartungsliste mit dem Hinweis gegen gesonderte Berechnung ausgewiesen sind. Folgende Preisvorteile garantiert Tölke & Fischer:

    1. Inspektion 10% Nachlass
    2. Inspektion 20% Nachlass
    3. Inspektion 30% Nachlass
    4. Inspektion 40% Nachlass
    5. Inspektion 50% Nachlass

    Nach Durchführung der 5. Inspektion verliert die CleverCard ihre Gültigkeit.
  7. Jede CleverCard-Inspektion wird in der Kundenverwaltung unseres Hauses zu Ihrer Sicherheit gespeichert. Der Erwerber der CleverCard erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Zusätzlich wird die aktuell erreichte Nachlassstufe auf der CleverCard mit einem Aufkleber gekennzeichnet.
  8. Bei Verlust der CleverCard wird diese von der Fa. Tölke & Fischer gesperrt. Der Kunde erhält eine neue CleverCard gegen Entrichtung des CleverCard-Preises gemäß Ziff. 5. dieser Bedingungen. Die bereits mit der In Verlust geratenen Karte erreichten Nachlassstufe geht nicht verloren. Sie wird auf die neue Karte übertragen.
  9. Der Einsatz der CleverCard mit anderen von Tölke & Fischer angebotenen Rabattierungen (Kombinationsrabatt) ist nicht möglich.

Die vorstehenden Vertragsbedingungen und unsere Kfz-Reparaturbedingungen werden vom Kunden hiermit anerkannt.



Tölke & Fischer GmbH & Co. KG
Gladbacher Straße 345
47805 Krefeld


Tölke und Fischer GmbH & Co.KG.    -    Gladbacher Strasse 345    -    47805 Krefeld    -    Telefon (0 21 51) 3 39-0    -    Telefax (0 21 51) 3 39-192